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Mietwohnungen

Die Genossenschaft ist Eigentümerin folgender Wohnungen, welche gemäss den weiter unten beschriebenen Kriterien vermietet werden:

 
Burgerfeld Urtenen-Schönbühl, Badstrasse 9:
 
  
Burgerfeld Urtenen-Schönbühl, Lyssstrasse 8 und 10:
 
 
Schiferematte Jegenstorf, Bernstrasse 25:
 

Sowohl die Liegenschaften in Urtenen-Schönbühl als auch jene in Jegenstorf zeichnen sich – neben der alters- und behindertenfreundlichen Ausstattung – durch ihre zentrale Lage aus. Sämtliche wichtigen Einkaufsmöglichkeiten wie auch Dienstleistungsangebote (Arztpraxen, Bank, Post, öffentlicher Verkehr, Gemeindeverwaltung etc.) sind in wenigen Gehminuten erreichbar.

In allen Häusern befinden sich ein oder mehrere Aufenthaltsräume mit Kochgelegenheit, die den Mietern/innen für gemeinsame Aktivitäten (Essen, Spielen etc.) zur Verfügung stehen.

Die Mietzinsen (ohne Nebenkosten) sind je nach Liegenschaft und Wohnungsgrösse wie folgt festgelegt (Stand Ende 2023):
  • Studio:                                   ca. CHF 780.- / Monat
  • 2½-Zimmer-Wohnungen:      ca. CHF 965.- bis CHF 1'115.- / Monat
  • 3½-Zimmer-Wohnungen:      ca. CHF 1'220.- / Monat
 

Zielgruppen, Kriterien für die Vermietung

Hauptsächliche Zielgruppen für die Wohnungsvermietung sind die folgenden: Betagte Personen, jüngere körperlich behinderte oder psychisch eingeschränkte Personen, die aber aufgrund ihrer Selbstständigkeit noch nicht in ein Alters- bzw. Pflegeheim oder in eine andere Institution eintreten müssen. Bei der Wohnungsvermietung wird im Rahmen der Möglichkeiten auf eine optimale Durchmischung geachtet.

Eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft wird nicht vorausgesetzt, um eine Wohnung mieten zu können. Genossenschafter/innen können bei einer Wohnungsvermietung aber bevorzugt werden. Wenn die Nachfrage das Wohnungsangebot übersteigt, werden für die Wohnungsvergabe vom Vorstand folgende Kriterien angewendet:
  • Dringlichkeit aufgrund des Gesundheitszustands und persönlichen Situation der Bewerber.
  • Die Interessenten müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • sie sind grundsätzlich noch selbständig, haben evtl. sogar eine Arbeitsstelle
    • sie brauchen sie brauchen nur punktuelle externe Hilfe*
    • sie können die Nacht alleine verbringen
  • Bei gleich eingeschätzter Dringlichkeit werden ferner folgende Punkte berücksichtigt:
    • eigener Wohnsitz oder Wohnsitz von nahen Angehörigen: Personen aus Urtenen-Schönbühl, Jegenstorf und umliegenden Gemeinden haben Vorrang
    • Genossenschaftsbeteiligung
    • Darlehensgeber/in

    
    * Punktuelle Hilfe heisst Hilfe nach Bedarfsabklärung, ärztlicher Verordnung bzw. nach Absprache. Die Hilfe kann beinhalten:                     Körperpflege, Behandlungspflege, psychiatrische Pflege, psychosoziale Betreuung, Hilfe bei der Haushaltführung, Mahlzeitendienst.
      Alle diese Hilfeleistungen werden von der SPITEX individuell angeboten bzw. können von den Mietern/innen gegen Bezahlung bzw.
      Vergütung durch die Krankenkasse in Anspruch genommen werden.

 
Betreuung / Begleitung

Die Genossenschaft selber ist gemäss ihrem Zweck in erster Linie als Vermieterin der Wohnungen tätig. Ein eigentliches Betreuungsangebot durch die Genossenschaft ist aufgrund der Statuten grundsätzlich nicht vorgesehen. Dieses wird in erster Linie durch Dritte (namentlich durch die SPITEX) erbracht.
Neben der individuellen medizinischen oder hauswirtschaftlichen Betreuung erbringt die SPITEX Grauholz im Rahmen eines Leistungsvertrags mit der Gemeinde Urtenen-Schönbühl auch weitere Dienstleistungen zugunsten der Mieterinnen und Mieter unserer Wohnungen, so zum Beispiel Unterstützung im Bereich der Gestaltung der Tagesstruktur und der Freizeitgestaltung, Angebote für gemeinsame Aktivitäten in den einzelnen Häusern (Spielnachmittage, jahreszeitliche Aktivitäten etc.).

Zudem bestehen im Genossenschaftsvorstand die Ressorts "Anmeldungen" bzw. "Ansprechperson Mieter/innen". Die betreffenden Vorstandsmitglieder nehmen folgende Aufgaben wahr (teilweise mit Unterstützung und in enger Zusammenarbeit mit der SPITEX Grauholz):
  • Information und Beratung von Mietinteressentinnen und -interessenten (inkl. Wohnungsbesichtigungen)
  • fachliche Beurteilung der Dringlichkeit für den Abschluss eines Mietvertrags
  • Beratung und Unterstützung der Mieter/innen bei zahlreichen Fragen bezüglich Umzug, Wohnungseinrichtung, Fragen des Alltags etc.; Durchführen von periodischen Mieter/innen-Zusammenkünften
  • Fördern der sozialen Kontakte der Mieter/innen untereinander, Absprechen von Dienstleistungen untereinander im Bereich der Nachbarschaftshilfe