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Mit einem Beitritt als Genossenschafter/in oder mit Ihrer Spende ermöglichen Sie uns, dass wir unsere Aufgabe möglichst kostengünstig erfüllen und unsere Mieten tief halten können.

Mitgliedschaft als Genossenschafter/in

Mitglied der Genossenschaft wird, wer einen oder mehrere Anteilscheine erwirbt. Die Anteilscheine weisen einen Nennwert von 1'000 Franken auf und werden nicht verzinst. Als Genossenschafter/innen sind sowohl Privatpersonen als auch Firmen oder Institutionen willkommen.

Wenn Sie als Genossenschafter/in aufgenommen werden möchten, sende Sie uns am einfachsten den ausgefüllten Zeichnungsschein zu. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des entsprechenden Betrags auf unser PostFinance-Konto Nr. CH82 0900 0000 3047 6782 0 bzw. dem Entscheid des Vorstands über die Aufnahme. Bei einem späteren Austritt gemäss den Regeln in den Statuten wird der Nennwert der Anteilscheine wieder zurückbezahlt.
Beim Tod eines Genossenschafters/einer Genossenschafterin können die Anteilscheine von den Erben übernommen oder deren Wert der Genossenschaft als Spende überlassen werden. Anderfalls erfolgt eine Rückzahlung innert 12 Monaten nach dem Todesfall.

Als Genossenschafter/in sind Sie zur Teilnahme und Mitsprache an der Generalversammlung berechtigt. Bei der Vermietung unserer Wohnungen können Genossenschafter/innen bevorzugt werden. 
 

Spenden

Ihre Spenden helfen uns, einen Teil der laufenden Kosten für das Führen der Genossenschaft und das Begleiten unserer Bewohnerinnen und Bewohner zu decken, ohne dafür Mietzinsen verwenden zu müssen. Gemäss Verfügung der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom
13. Dezember 2013 können Spenden an die Genossenschaft Begleitetes Wohnen Urtenen-Schönbühl vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Kontoverbindung: PostFinance, Konto-Nummer (IBAN): CH82 0900 0000 3047 6782 0
Einen Einzahlungsschein (mit QR-Code) finden Sie hier oder in der Rubrik Dokumente.